Betreuungsbüro Lippe
Rechtliche Betreuung in Lippe und Umgebung
Rechtliche Betreuung
In bestimmten Fällen kann das zuständige Amtsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine solche Betreuung kommt für volljährige Menschen in Betracht, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können. Eine Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn die Angelegenheiten der betroffenen Person nicht auf andere Weise geregelt werden können.
In diesem Fall wird dem Gericht eine geeignete Betreuerin oder ein geeigneter Betreuer vorgeschlagen. Das zuständige Amtsgericht entscheidet schließlich über die Einrichtung der Betreuung und überprüft diese in regelmäßigen Abständen. Als gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer unterstützen wir die betreuten Personen dabei, ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu regeln und ihre Interessen zu wahren. Rechtliche Betreuung ist dabei keine soziale, pflegerische oder medizinische Versorgung.
Der Unterstützungsbedarf unserer Klientinnen und Klienten ist sehr individuell. Deshalb ist uns der persönliche Austausch besonders wichtig, um gemeinsam herauszufinden, welche Unterstützung im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen stets der Wunsch und der Wille der betreuten Person. Rechtliche Betreuung verstehen wir auch als Hilfe zur Selbsthilfe. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit unserer Klientinnen und Klienten möglichst zu erhalten, sie auf ihrem Weg zu mehr Eigenständigkeit zu begleiten und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Unser Angebot
Eine rechtliche Betreuung wird vom Gericht immer für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt, die aus unterschiedlichen Themenfeldern stammen können. Nur in den festgelegten Aufgabenbereichen dürfen Betreuer:innen ihre Klient:innen auch vertreten, in anderen Bereichen sollen sie ihre Klient:innen bei Bedarf beraten und unterstützen.
Maßgeblich sind immer der Wille, die Präferenzen und die Wünsche der Klient:innen. Einige Beispiele für Aufgabenbereiche aus unterschiedlichen Themenfeldern (dies ist keine abschließende Aufzählung, es gibt viele andere Aufgabenbereiche, die von Richter:innen individuell festgelegt werden können):

Vermögensangelegenheiten
Der Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten umfasst die Verwaltung und Sicherung finanzieller Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere die Geltendmachung von Einnahmen (z. B. Renten oder Sozialleistungen), die Verwaltung von Konten und Vermögenswerten, einschließlich beweglicher Gegenstände oder Immobilien, die Prüfung von Unterhaltsansprüchen sowie Maßnahmen zur Schuldenregulierung und die Regelung von Erbangelegenheiten.

Wohnungsangelegenheiten
Der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten umfasst alle Angelegenheiten rund um die Wohnsituation. Dazu gehören insbesondere die Prüfung und der Abschluss von Mietverträgen, die Sicherung und der Erhalt des Wohnraums, Wohngeldangelegenheiten sowie der Kontakt mit Vermietern. Auch die Kündigung oder Auflösung eines Mietverhältnisses kann Teil dieses Aufgabenbereichs sein.

Behördenangelegenheiten
Der Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden, Einrichtungen und Gerichten umfasst die Unterstützung im Umgang mit Behörden und Institutionen sowie die rechtliche Vertretung gegenüber diesen Stellen. Dazu gehört insbesondere die Beratung und Unterstützung bei Anträgen, die Kommunikation mit Behörden, Sozialleistungsträgern oder Versicherungen sowie die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

Gesundheitsfürsorge
Der Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge umfasst Angelegenheiten der medizinischen Versorgung. Dazu gehören insbesondere die Einwilligung in medizinische Behandlungen, die Vertretung beim Abschluss von Behandlungsverträgen sowie die Klärung von Angelegenheiten mit der Krankenkasse. Zudem kann die Organisation ärztlicher Behandlungen, von Pflegediensten oder Rehabilitationsmaßnahmen dazugehören.

Postangelegenheiten
Der Aufgabenkreis Entgegennahme und Öffnen der Post umfasst Postsendungen entgegenzunehmen, zu öffnen und zu bearbeiten.

Aufenthaltsbestimmung
Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung betrifft den Wohnsitz und den tatsächlichen Aufenthalt der betreuten Person.
Betreuungsbüro Lippe
Postfach 11 03
32063 Bad Salzuflen
